Maximilian Kralik
Sportanwalt Maximilian Kralik hat sich für das „Dossier-Magazin“ (No 4, 2/2021) intensiv mit dem Regelkatalog der UEFA auseinandergesetzt und zur Frage, warum Red Bull Salzburg und RasenBallsport Leipzig parallel am Europa-Cup teilnehmen dürfen, Stellung genommen.
Zum Hintergrund: Gemäß Artikel 5 der Regulations of the UEFA Champions League dürfen zwei Vereine nicht gleichzeitig an einem Bewerb (zB der Champions League) teilnehmen, wenn eine Person oder ein Unternehmen (hier: Red Bull) eine – direkte oder indirekte – Kontrolle oder auch nur einen wesentlichen Einfluss über beide Vereine ausübt. Der Zweck dieser Regelung ist klar: jede Einflussnahme auf den sportlichen Betrieb beider Vereine (im Extremfall sogar eine Ergebnisabsprache – Gijón lässt grüßen) soll ausgeschlossen werden.
Die Adjudicatory Chamber des UEFA Club Financial Body (also die zuständige Stelle bei der UEFA für Fragen des Financial Fair Play) hat in ihrer Entscheidung vom 16. Juni 2017 (AC-01/2017) erklärt, dass die gemeinsame Teilnahme der Vereine Red Bull Salzburg (bei UEFA-Wettbewerben auch nur „FC Salzburg“ genannt) und RasenBallsport Leipzig (wobei jeder weiß, wofür die Abkürzung „RB Leipzig“ steht) im Einklang mit den Regeln der UEFA steht.
Den ganzen Artikel finden Sie auf
dossier.at (jedoch nur für Abonennten abrufbar).