Natürlich werden Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sanktioniert – aber was gehört zu diesen Bestimmungen? Das
Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG 2007) und das Strafgesetzbuch (StGB) sind wohl bereits allgemein bekannt; aber auch das
Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG 2017), das
Arzneimittelgesetz (AMG) und das
Rezeptpflichtgesetz (RezPG) enthalten rund um das Dopingverbot zu beachtende Bestimmungen. Das Dopingverbot betrifft nicht nur Sportler und Verbände. Auch der „dopende Arzt“ kann zivilrechtlichen Ansprüchen aus Vertrag oder Delikt und auch strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein; gesundheitliche Schädigungen von Sportlern können als Körperverletzungsdelikte sanktioniert werden.